Auf Basis der Satzung und unter Bezug auf die Diskussion im Rahmen der Sitzung des Vorstandes vom 27./28.04.1996 werden für ordentliche Mitglieder des VGG folgende Aufnahmekriterien vorgeschlagen:

Um Mitglied im VGG zu werden, sollte man eine vierjährige curriculare gestaltpsychotherapeutische Aus- bzw. Weiterbildung, die alle notwendigen Inhalte für eine verantwortliche psychotherapeutische Tätigkeit umfassen, absolviert haben. Die Ausbildung sollte sich quantitativ aus mindestens 1000 Unterrichtsstunden zusammensetzen und das Ausbildungscurriculum muß Einzelanalyse, bzw. Eigentherapie im Umfang von mindestens 100 Stunden enthalten

Ausdrückliche Reflexion und Berücksichtigung der gesellschaftlichen Zusammenhänge, in denen Psychotherapie stattfindet (Gesellschaftsbezug) im Rahmen der absolvierten Gestalttherapieausbildung ist unbedingt wünschenswert.

Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern. Er hat die Aufnahme schriftlich zu bestätigen. Eine Ablehnung des Aufnahmeantrages braucht von ihm nicht begründet zu werden. Im Zweifelsfall entscheidet die Mitgliederver­sammlung.

Der Aufnahmeantrag für die ordentliche Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vor­stand zu richten. Über die Aufnahme wird gemäß den jeweils gültigen Aufnahmekrite­rien entschieden.

Institutionelles Mitglied kann jede Aus- oder Weiterbildungsinstitution werden, deren Curriculurn die o.g. vier Kriterien erfüllt.

Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich in gestaltpsychotherapeutischer Aus- bzw. Weiterbildung befindet oder an der Unter­stützung und Förderung des Vereins interessiert ist.

Zur Beantragung der Mitgliedschaft stehen die folgenden drei Formulare als PDF-Dateien zur Verfügung, die du bitte alle drei an die Geschäftsstelle des VGG schicken solltest, neben den notwendigen Aus- bzw. Fortbildungsnachweisen.

  1. Aufnahmeantrag VGG
  2. Fragebogen zum Aufnahmeantrag
  3. SEPA-Lastschriftverfahren

Hinweis: Als ordentliches Mitglied bekommst du über den Login für VGG-Mitglieder auch Zutritt zum geschützten Mitgliederbereich!